Um den zahlreichen Anfragen nach Desinfektionsmitteln nachzukommen, die nach der Ausbreitung der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie eingetroffen sind, hat ECSA die Produktion einiger Desinfektionsmittel wie EUKA DISINFECTANT BE eingeleitet.
Die Produktion dieser Desinfektionsmittel wurde ausnahmsweise durch Beschluss der Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) genehmigt.
Diese Genehmigung sieht vor, dass Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis in Verkehr gebracht werden dürfen, ohne dass ein vorheriger Antrag bei der Anmeldestelle Chemikalien gestellt werden muss, wie dies normalerweise der Fall ist, so dass monatelanges Warten, bevor das Produkt für das Inverkehrbringen zugelassen werden kann, vermieden wird.
Ein verkürztes und benutzerfreundlicheres Zulassungsverfahren zur Behebung von Versorgungsengpässen für Fachleute und Einzelpersonen.
Trotz des vereinfachten Verfahrens müssen die Erzeugnisse jedoch den in der außerordentlichen Entscheidung festgelegten Fristen und Parametern entsprechen, deren vollständiger Wortlaut im Anhang enthalten ist.
Die außerordentliche Zulassung dieser Erzeugnisse gilt bis zum 31. August 2020